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Erste Synodalversammlung im Pastoralen Raum Bad Neuenahr-Ahrweiler

Plenum Pastoraler Raum
Datum:
17. Juni 2024
Von:
Norbert Geihsler

Loss Jonn – Unter diesem Motto hatte das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Bad Neuenahr-Ahrweiler am Samstag, 15. Juni 2024 zur ersten Synodalversammlung in das Studienhaus St. Lambert nach Grafschaft-Lantershofen eingeladen. Ziel dieser Veranstaltung war es, verschiedene Projekte und Initiativen aus dem Bereich des Pastoralen raumes vorzustellen, die Vernetzung zwischen den Teilnehmenden und deren Organisationen voranzubringen und sich bei Speis und Trank in einer entspannten Umgebung untereinander auszutauschen.

Wesentlicher Programmpunkt war darüber hinaus die Wahl von Kandidaten und Kandidatinnen für den Rat des Pastoralen Raumes Bad Neuenahr-Ahrweiler.

So kamen etwa 80 engagierte Menschen aus der Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie aus den Pfarreiengemeinschaften Grafschaft und Altenahr an diesem Tag zusammen, denen z. B. der Dialog der christlichen Konfessionen, Frauenfragen in der katholischen Kirche, Jugendarbeit, der soziale, kulturelle oder gesellschaftliche Auftrag der Kirche, Musik oder der Gottesdienst, aber auch vieles andere mehr am Herzen lagen.

So wurde bei einem „Markt“ die Vielfältigkeit unserer Kirche mit allen bunten Facetten der verschiedenen Orte von Kirche an 18 „Marktständen“, die der Begegnung, dem Kennen lernen und der Vernetzung dienten, in unserem Raum sichtbar und ein guter Anfang gemacht für die zukünftige Zusammenarbeit im Sinne der Synode.

Premiere war auch die Durchführung der Wahl zum Rat des Pastoralen Raumes, die erstmalig unter Nutzung elektronischer Medien durchgeführt wurde. Das Ergebnis dieser Wahl, bei der neun Kandidaten und Kandidatinnen aus elf Bewerbern gewählt wurden lautet: Es wurden gewählt Sabine Hüttig, Norbert Geihsler, Susanne Ackermann-Rick, Sabine Scheufen, Miriam Grunz, Ramona Kaspers, Wolfgang Reifferscheid, Ferdinand Fuchs und Claudia Obst. Weitere neun Delegierte können von den Räten der Pfarrei Bad Neuenahr-Ahrweiler und den Pfarreiengemeinschaften abgeordnet werden, um den Rat des Pastoralen Raumes zu vervollständigen.